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Schmuck und Wertsachen

Für den Versand von Wertgegenständen und Kostbarkeiten gelten besondere Bedingungen und nur wenige Versandarten der Deutsche Post sind dafür geeignet. Wer sich damit beschäftigt, stößt zunächst einmal auf den Begriff Valoren. Das sagt das Fremdwörterlexikon dazu:

Valoren die (Plural): Wertsachen, Schmucksachen, Wertpapiere (einschließlich Banknoten).

Die meisten Paketdienste schließen den Transport von Valoren sogar komplett aus, dann muß man für den Valorenversand spezialisierte Dienste bemühen, zum Beispiel Janus-Trans oder GEL (High Value Express). Der Wertbrief taucht in der Tabelle nicht auf, den gibt es nur noch für den internationalen Versand, aber nicht mehr innerhalb Deutschlands.

Tarife Stand 01. Januar 2010 (Alle Angaben ohne Gewähr)

Valorenversand innerhalb Deutschlands

Versandart Valoren Klasse I Valoren Klasse II / weitere Wertgegenstände
max. Wert > bis 25€ bis 500€ bis 2500€ bis 25000€ bis 500€ bis 2500€ bis 25000€ mehr als 25000€
Briefsendungen unzulässig
Briefsendungen per Einschreiben nur Briefmarken und Telefonkarten bis 25 €, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten unzulässig
Express-Brief zulässig, + 3,50 € Aufschlag zulässig, + 15,00 € Aufschlag zulässig, + 3,50 € Aufschlag unzulässig unzulässig unzulässig
Warensendung unzulässig
Päckchen unzulässig
Pluspäckchen unzulässig
DHL Paket zulässig zulässig zulässig, + 3,50 € Aufschlag zulässig, + 15,00 € Aufschlag zulässig unzulässig unzulässig unzulässig
DHL Paketmarke zulässig zulässig unzulässig unzulässig zulässig unzulässig unzulässig unzulässig
DHL Valuepack, max. 3000g (für Vertragskunden) Für diesen Zweck nicht vorgesehen zulässig (nur Schmuck, Uhren, Edelsteine) zulässig, + 15,00 € Aufschlag (nur Schmuck, Uhren Edelsteine) unzulässig
Sieht man sich die tägliche eBay- und sonstige Versandpraxis an, dann wird häufig gegen die AGB der Post verstoßen, denn viele Wertgegenstände, Sammlerstücke, Schmuck und Bargeld werden einfach als Brief verschickt, übrigens auch von gewerblichen Verkäufern. Hier ein paar Beispiele:

Die Versandart wird oft nach der Größe des Artikels ausgewählt, aber das ist gefährlich. Deshalb muß der Wert die Versandart bestimmen, es sind doch nur wenige Euro mehr Porto.

Fast immer handelt es sich bei den Schmuck- und Wertsachen, die wir auf Internetauktionen kaufen oder verkaufen, um Valoren Klasse II/weitere Wertgegenstände.  Und die kann man nur als Paket verschicken und nur bis 500 € , auch bei mehreren Sendungen am Tag an den gleichen Empfänger. Valoren Kl. II, die teurer als 500 € sind, kann man überhaupt nicht mehr als Postpaket verschicken. Sie wären selbst dann nicht versichert, wenn man für die Transportversicherung noch etwas drauflegen würde, denn das geht nur bei Valoren Kl.I

Dass tagtäglich trotzdem unzählige Wertsachen per Päckchen und Brief verschickt werden, ohne dass etwas passiert, liegt nur daran, dass Versender und Empfänger kein Pech gehabt haben. Vorsorge getroffen haben sie jedenfalls nicht. Andererseits ist auch kaum einzusehen, warum zwei silberne Ohrstecker zu 10 € als Paket verschickt werden sollen, während es normal wäre, ein Buch für 10 €  als billige Büchersendung zu verschicken. Das muß jeder für sich selber entscheiden, welcher Verlust noch zu ertragen wäre.

Hier die  Bedingungen der Post für den Versand von Schmuck und Wertsachen (nur innerhalb Deutschlands!) Zitat:
»Höhere Werte als 25.000 EUR pro Paket (Stück) sind generell unzulässig. Folgende Wertgegenstände sind im nationalen Paketversand zugelassen

Zulässige Inhalte bei Wert bis 500 EUR

Zugelassen sind alle Wertgegenstände, aber* Valoren Klasse II und „Weitere Wertgegenstände“ (siehe unten) nur bis ingesamt max. 500 EUR pro Empfänger auch bei Einlieferungmehrerer Sendungen am gleichen Tag.

(Bei gültigen Briefmarken, Telefonkarten, Banknoten und Münzen, die gleichzeitig einen Sammlerwert haben, darf der Nennwert – bei Münzen mit Edelmetallanteil auch der Edelmetallwert – 500 EUR nicht überschreiten. Der Sammlerwert darf in allen Fällen 25.000 EUR nicht überschreiten).**

Zulässige Inhalte bei Wert über 500 EUR bis 25.000 EUR

Zugelassen sind alle Wertgegenstände, die nicht ausgeschlossen sind, unter anderem:Zugelassen sind Valoren Klasse I, d.h. bank- und geldwerte Papiere, für die ein Identitätsnachweis durch Angabe der Gattungen, Seriennummern usw. zu führen ist und für die im Schadensfall eine Sperrung sowie ein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann.

Zum Beispiel: Aktien, Anleihen, Bezugsrechte, Effekten – Flugtickets – Frachtbriefe, Globalurkunden, Grundschuldbriefe – Hypothekenbriefe, Investmentzertifikate, Konnossemente – Kreditbriefe, Kuxe, Lebensversicherungspolicen, Obligationen – Pfandbriefe, Schatzanweisungen, Schatzwechsel – Schecks (außer Blankoreiseschecks und Schecks, deren Einlösung garantiert ist) – Schuldverschreibungen – Sparbücher, Wechsel, Zwischenscheine.

Zugelassen sind andere Kostbarkeiten, z.B. Sammlerwertgegenstände.

Dazu zählen vor allem: Sammlerbriefmarken (ungültig) – Sammlermünzen (ungültig, ohne Edelmetallanteil) – Sammlerbanknoten (ungültig) – Sammlertelefonkarten (ungültig) – Gemälde, Antiquitäten. (Für andere Kostbarkeiten gilt: max. 25.000 EUR pro Empfänger auch bei Einlieferung mehrerer Sendungen am gleichen Tag).

Zugelassen sind Edelmetall-Halbzeuge, z.B. Golddraht, Zahngold. Zugelassen sind alle sonstigen Wertgegenstände, z.B. Computer, Handys, Verdienstkreuze, Rabattkarten etc.

Ausgeschlossen* sind Valoren Klasse II, d.h. bank- und geldwerte Gegenstände, fürdie im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführtwerden kann. Zum Beispiel: Bargeld, d. h. gültiges Papier- und Münzgeld (inländischund ausländisch), Sorten – Gültige Briefmarken (inländische und ausländische) –Dividendengutscheine (auch entwertete) und Gewinnanteilscheine – Edelmetalle, z.B.Gold, Silber, Platin als Barren, Goldnuggets, Gold- und Silbermünzen – Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar) – Gutscheine, Kupons (auch übertragbare und entwertete) – Pay-TV-Karten – Schecks, deren Einlösung garantiert ist, Blankoreiseschecks – Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete).

Ausgeschlossen* sind weitere Wertgegenstände: gültige Telefonkarten (inländische und ausländische) – Scheckkarten – Kreditkarten – andere Zahlungsmittel – Schmuck,Uhren, Edelsteine, Perlen, Korallen und Bernstein.«


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