Hier eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) zum Thema Bücher- und Warensendungen. Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Verbindlich sind bei eventuellen Problemen im Zweifelsfall immer nur die Auskünfte der Post, unbedingt auch die FAQ dort nachlesen!
Wenn es sich um Artikel von geringem Wert handelt, bei denen die Versandkosten einen hohen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen. Eine Büchersendung zu 85 ct. könnte als Maxibrief 2,20 Euro kosten, eine Warensendung zu 1,65 Euro könnte als Päckchen 4,10 Euro kosten. Die Ersparnis ist in beiden Fällen nicht unerheblich. ^^^
Das muß jeder selbst entscheiden, wo die persönliche »Schmerzgrenze« liegt. Sie beginnt bei mir ab ca. 20 Euro. Versandkosten und Warenwert sollten in einem vernüftigen Verhältnis zueinander stehen. Billigste Versandkosten für einen teuren Artikel sind kaum zu verantworten, hohe Versandkosten für einen billigen Artikel stoßen dafür bei Käufern auf wenig Gegenliebe. ^^^
Nicht, wenn die Verpackung ordentlich ausgeführt ist. Briefumschläge und einfache Versandtaschen sind dabei kaum geeignete Verpackungen für diese Versandarten! Ansonsten sind die Verluste auf dem Postweg sehr gering, sie liegen bei 0,05% - 0,1% (eigene Erfahrungswerte).^^^
Nein. Briefe ohne Zusatzleistungen und Päckchen sind - genau wie Bücher- und Warensendungen - ebenfalls nicht versichert. ^^^
Die Verpackung muß zu Prüfzwecken von der Post problemlos geöffnet und wieder verschlossen werden können. Diese Voraussetzung muß die Verpackung von sich aus erfüllen, zum Beispiel durch die Verwendung von Musterbeutelklammern, Adhäsionsverschlüssen oder Einstecklaschen. Die Verwendung von Paketschnur zählt übrigens nicht als offener Versand. ^^^
Luftpolsterumschläge, Buchverpackungen, LP-Verpackungen gibt es im Schreibwarenhandel / Bürobedarf, im Versandhandel oder zum Beispiel bei eBay . Oder man stellt sie sich selber her, um die Versandkosten noch ein weiteres Stück zu senken. ^^^
Davon ist dringend abzuraten. Produktverpackungen sind für den Versand meist nicht stabil genung, das Risiko des Verlustes ist untragbar hoch. ^^^
Ja. Diese Versandarten stehen jedem zur Verfügung! ^^^
Nein, das geht nicht! Hier eine Antwort der Deutschen Post: Der Versand von Büchersendungen ist seit seiner Einführung 1951 dazu bestimmt, das Kulturgut Buch zu fördern. Daher darf ihr Inhalt weder unmittelbar noch mittelbar geschäftlichen Zwecken dienen, der zulässige Inhalt ist auf (gedruckte) Bücher/Broschüren, Notenblätter und Landkarten beschränkt. Der Versand von Zeitungen und Zeitschriften ist als Büchersendung leider nicht zugelassen. ^^^
Auch das geht nicht. Hier eine ausführliche Antwort der Kundenbetreuung der Post: Vervielfältigungen auf Papier und Karton können Sie nur dann als Warensendung einliefern, wenn es sich um Papierwaren oder Kalender handelt oder als Verkaufsware versandt werden. Als Papierware gelten z.B.: Briefpapier und Umschläge, Schreibhefte und Notizblöcke, Scheckhefte, Bierdeckel und Spielkarten, Packpapier. Als Verkaufsware gelten z.B.: Druckstücke, die einen Verkaufspreis tragen, Druckstücke, bei denen durch eine beigefügte Rechnung oder sonstige Unterlage der Charakter als Verkaufsware hervorgeht. Zeitungen und Zeitschriften können demnach nicht als Warensendung versandt werden. ^^^
Falsch. Als Warensendung können Warenproben, Muster oder andere Gegenstände versandt werden, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind.Also Kleinartikel bis zu einem Gewicht von max. 500g, einschl. Verpackung. ^^^
Nur bei Sendungen der Größe »Standard«. Bücher- und Warensendungen ab einschließlich der Größe »Kompakt« dürfen maximal 350x300x150mm groß sein. Bis dahin zählt nur das Gewicht, nicht die Größe. ^^^
Nein, diese Zusatzleistungen sind nur für verschlossene Sendungen, Briefe und Pakete, möglich. Wünscht der Empfänger beispielsweise eine Nachnahmesendung, dann erhöht sich nicht nur das Porto auf den passenden Tarif für Brief oder gar Paket, es kommen auch noch Gebühren für die Nachnahme hinzu. ^^^
Nein, erlaubt ist nur eine Rechnung und ein Zahlungsverkehrsvordruck. Briefliche Mitteilungen sind nicht zugelassen. ^^^
Ja, dann heißt sie allerdings »Presse und Buch international«. Die Deutsche Post verlangt dafür nicht mehr den »offenen Versand«, wie es früher noch vorgeschrieben war.^^^
Das hängt von der dortigen Post ab. Die internationale Bezeichnung (Postsprache ist französisch) lautet: »Envois à taxe réduite«, eventuell läßt sich auf der Homepage des betreffenden Versenders prüfen, ob diese Versandart angeboten wird. ^^^
Nein, Warensendungen können nur innerhalb Deutschlands verschickt werden. Der Versand von Waren ins Ausland kann, je nach Größe, nur per Brief, Päckchen (nur Land/Seeweg), Pluspäckchen international (Luftpost inkl.) oder Paket erfolgen. ^^^
Zwar gibt es Verkäufer, die sich (noch) nicht so gut mit Versandkosten auskennen und für Tipps durchaus dankbar sind, aber grundsätzlich gilt erst einmal folgendes: Mit der Abgabe eines Gebotes werden auch die Versandbedingungen des Verkäufers akzeptiert. Sollten diese nicht in der Artikelbeschreibung angegeben sein, sind sie vor Ablauf der Auktion per E-Mail zu erfragen. Erst nachdem alle offenen Fragen geklärt sind, soll man bieten - oder eben auch nicht. Die Antwort auf die Frage kann daher nur lauten: Nein, verlangen kann man es zwar nicht, wenn der Verkäufer nicht von sich aus diese Versandarten anbietet, aber fragen kostet ja nichts.^^^
Nein, mit der Versandart »Büchersendung« ist das gedruckte Werk gemeint. Hörbücher müssen wie normale CDs verschickt werden, entweder als Brief oder Warensendung.^^^