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Transparenz für Käufer

Es ist nicht notwendig, bei jedem Auktionsangebot eine ganze Strichliste abzuarbeiten. Wichtig ist jedoch, dass man einen Blick dafür bekommt, worauf man achten muß, wenn man Ärger vermeiden will. Die untenstehenden Punkte betreffen nur die Gesamtkosten des ersteigerten Artikels, wichtig können aber auch die weiteren Zusatzbedingungen sein, wie: bevorzugte oder abgelehnte Zahlungsarten, nur Abholung des Artikels oder Abholung auf keinen Fall, usw.

Und dass man das Bewertungsprofil des Verkäufers prüft, bevor man bietet, versteht sich wohl von selbst. Auch wenn es (bei eBay) auf »privat« gesetzt wurde, wird immer noch die Anzahl der Bewertungen angezeigt, nur die Kommentare können nicht eingesehen werden.

In Foren melden sich Käufer meist erst dann zu Wort, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass es keinen Standard für Verkäufe im Internet gibt, insbesondere nicht für Auktionen.

Wer wissen möchte, was anderen so an Pleiten, Pech und Pannen passiert, der sollte einmal einen Blick in die eBay-Foren werfen.Man darf allerdings nicht denken, dass man mit seinem dort veröffentlichten Mißgeschick sofort den Rest der Gemeinde auf seiner Seite hat und jetzt ausgiebig bedauert wird. Denn meistens wird sehr schnell klar, dass ein Versäumnis oder ein Mißverständnis vorliegt. Manche bieten, ohne Unklarheiten im voraus ausgeräumt zu haben und manche bieten an, ohne ihr Angebot klar zu beschreiben.

Seit der Erfindung der eBay-Einstellgebühren gibt es auch immer wieder Versuche, diese auf den Käufer umzulegen. Das betrifft eigentlich alle gebührenpflichtigen Marktplätze, nur steht eBay wegen seiner Verbreitung dabei besonders im Mittelpunkt. Nach dem Verbot der Gebührenumlage bei eBay bekam die Versandkostenpauschale eine neue Bedeutung. Die gab es allerdings auch schon vorher.

Schon 1999 gab es Artikel zu kaufen, deren Versand mit einer Pauschale abgegolten wurde. Nur jetzt geriet jeder Verkäufer, der eine Pauschale verlangte, in den Verdacht, darin die eBaygebühren zu verstecken. Mehr Transparenz für Käufer, wie von eBay beabsichtigt, gab es jedenfalls nicht, eher im Gegenteil.

Die häufige Empfehlung, nur auf den Gesamtpreis zu achten, egal wie hoch die Versandkosten sind, muß mit Vorsicht betrachtet werden. Auch wenn es für den Käufer insgesamt keinen Unterschied machen sollte, so versuchen manche Verkäufer den Warenpreis zum Teil gebührenfrei in die Versandkosten mit einzurechnen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass es dem Anbieter auch in anderen Punkten an Ehrlichkeit mangelt. Natürlich sollte man das nicht verallgemeinern, aber man macht ja so seine Erfahrungen. Zu einem Problem kann die Angelegenheit werden, wenn der Artikel zu einem Spottpreis, aber mit astronomischen Versandkosten angeboten wird. Welche Kosten werden in einem Streit-, bzw. Schadenfall wohl angesetzt, wenn jemand nur 10€ für den Artikel zahlt, aber 200€ für den Versand? Auf der Rechnung ist der Warenwert schließlich nur mit 10€ angegeben! Von derart unseriösen »Angeboten« läßt man auf jeden Fall die Finger.

Sind die Versandkosten bei Gebotsabgabe nicht bekannt, bleibt der Gesamtpreis Spekulation. Wenig aussagekräftig sind übrigens folgende Dinge:

6 wichtige Angaben in Artikelbeschreibungen

1. Eigenschaften - jeder Artikel hat bestimmte Eigenschaften, wie: Größe, Farbe, Form, Gewicht, usw. Wichtige Angabe um zu sehen, worum es sich bei einem Angebot überhaupt handelt, was genau wird angeboten? 2. Zustand - neu, neuwertig, gebraucht, defekt, funktionstüchtig, verschmutzt, Gebrauchsspuren? Ohne Zustandsangabe ist keine Beurteilung des Artikels möglich, es gibt kaum einen Anhaltspunkt, die Höhe des abzugebenden Gebotes einzuschätzen. Frage: wenn ein guter Zustand sich positiv auf die Höhe der Gebote auswirkt, welchen Grund könnte es dann wohl haben, wenn keine Angaben gemacht werden? 3. Bild - wichtig! Es rundet die Punkte 1 und 2 ab und kann für den Kauf wichtige Details zeigen. Eine aussagekräftige Abbildung des tatsächlich angebotenen Artikels gehört zum Standard einer vollständigen Artikelbeschreibung. Eine Ausnahme natürlich sind Artikel, die nicht abgebildet werden können, wie z.B. Domainnamen.
4. Versandkosten - eine unverzichtbare Angabe. Mit den drei vorgenannten Punkten ist der Artikel ausreichend beschrieben, aber was kostet die Lieferung? Solange die Angabe zu den Versandkosten fehlt, ist der Gesamtpreis der Auktion unklar. Nur eines ist sicher: man kann sich nicht darauf verlassen, dass es ein geringer Betrag ist oder gar nur die Portokosten.  5. Versandart (wichtig u.U. auch in Bezug auf Versandversicherung) - Fehlt diese Angabe, kann es zu Mißverständnissen kommen, wenn wegen der Versandkosten der Käufer eine teure Versandart vermutet, tatsächlich aber nur eine preiswerte verwendet wird. Muß vorab geklärt werden, falls von Bedeutung für den Käufer. Unschön, wenn die Versandkosten genau einem Posttarif entsprechen, der aber gar nicht verwendet wird. Beispiel: Porto für Paketversand wird angegeben, tatsächlicher Versand jedoch als Päckchen oder gar Warensendung. 6. Zusammenlegung von mehreren Artikeln zu einer Sendung (nur wichtig, wenn Art und Anzahl der Artikel dies nahelegen) - ist dies nicht vor Ablauf vereinbart, kommt es ebenfalls oft zu Mißverständnissen. Der Käufer erwartet den Versand mehrerer zeitnah ersteigerter Artikel in einer Sendung, um Versandkosten zu sparen, der Verkäufer könnte jedoch separate Versandkosten für jeden einzelnen Artikel berechnen, mit der Begründung, es handele sich um getrennt abgeschlossene Verträge. Muß vorab geklärt werden, falls von Bedeutung für den Käufer

Erläuterung der Angaben

Anzahl der Infos > 0 1 2 3 4 5 6
1. Beschreibung der Artikeleigenschaften fehlt oder oberflächig vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden
2. Objektive Beschreibung des Zustands fehlt fehlt vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden
3. Aussagefähige Abbildung fehlt fehlt fehlt vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden
4. Angabe der Versandkosten fehlt fehlt fehlt fehlt vorhanden vorhanden vorhanden
5. Angabe der Versandart fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt vorhanden vorhanden
6. Zusammenlegung von mehreren Artikeln, um Porto zu sparen fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt vorhanden
Mögliche Probleme:
  • 1 enthält alle in 2-6 genannten Probleme
  • 2 alle in 3-6 genannten, usw
Alles ist möglich, abgesehen von der Bezeichnung des Artikels fehlt jede Information, um sicher ein Gebot abgeben zu können. Zustand ist unklar, über den Versand fehlt jede Information. Artikel fällt möglicherweise nicht wie erwartet aus, über den Versand fehlt jede Information. Artikelbeschreibung wäre zwar vollständig genug, um bieten zu können, aber die Versandkosten müssen unbedingt vorab geklärt werden. Ab hier sind genügend Informationen zum Bieten vorhanden, der Gesamtpreis des Kaufs ist bekannt.

Allerdings könnte die Versandart anders als erwartet ausfallen. Probleme bei Verlust oder Beschädigung der Ware möglich, wenn versicherter Versand erwartet, aber nicht ausgeführt wurde.

Die wichtigsten Informationen zum Bieten sind vorhanden, die Zusammenlegung von Artikeln zu einer Sendung könnte jedoch abgelehnt werden. Alle Informationen zum Bieten sind vorhanden, jetzt ist es eine klare, transparente Artikelbeschreibung.
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